tink GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-
Allgemeines | Geltungsbereich
-
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der tink GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 175701B | Sitz: Sophienstraße 21, D-10178 Berlin, „tink“) und ihren Vertragspartnern, die von tink Waren oder Software beziehen („Kunden“).
-
Bei dem zwischen tink und dem Kunden geschlossenen Vertrag („Vertrag“) handelt es sich in der Regel um einen Kaufvertrag und/oder um einen Mietvertrag über bewegliche Sachen.
-
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (also mit natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) und für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Der gewerbliche Weiterverkauf der Ware ist nicht gestattet.
-
Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen tink und dem Kunden, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch tink bedarf. Diese AGB gelten spätestens dann als von dem Kunden bestätigt, wenn der Kunde die gekauften oder gemieteten Waren entgegennimmt bzw. mit der Nutzung von Software beginnt.
-
Diese AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, soweit tink ihnen schriftlich zugestimmt hat.
-
Sofern in diesen AGB die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche Begriffe verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien, handschriftlich unterzeichneten Dokumenten sowie Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.
-
Mitteilungen und Erklärungen, die der Kunde gegenüber tink abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, müssen mindestens der Textform im Sinne von § 126b BGB genügen (zur Klarstellung: eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.
-
Verweise in diesen AGB auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen AGB ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.
-
Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.
-
-
Registrierung auf dem Online-Portal von tink
-
Der Kunde kann sich auf dem Online-Portal von tink („Online-Portal“) registrieren, indem er dort bestimmte persönliche Daten eingibt und in einem von tink online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular ein Passwort seiner Wahl festlegt, um ein Kundenkonto anzulegen („Kundenkonto“). Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde in der Regel eine E-Mail von tink, die es ihm erlaubt, sein Kundenkonto zu aktivieren. tink ist nicht verpflichtet, die Registrierung des Kunden anzunehmen oder das Online-Portal verfügbar zu halten.
-
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten. Der Kunde stellt sicher, dass die in seinem Kundenkonto vorhandenen Informationen aktuell und richtig sind.
-
Der Kunde darf nur ein Kundenkonto unterhalten. Er stellt sicher, dass Kundenkennungen und Passwörter, die der Kunde im Zuge der Registrierung auf dem Online-Portal erhält, auf sichere Weise gespeichert, aufbewahrt und verwendet werden und Dritte darauf keinen Zugriff haben. Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung eines Passworts oder des Kundenkontos, einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs des Online-Portals ist der Kunde verpflichtet, tink darüber unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung des Kundenkontos.
-
Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm über das Online-Portal angezeigten, veröffentlichten, hochgeladenen, gespeicherten, ausgetauschten oder übertragen Daten („Inhalte“) allein verantwortlich. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Ein Anspruch des Kunden auf Speicherung oder Veröffentlichung von Inhalten, wie zum Beispiel Produktbewertungen, besteht nicht.
-
Der Kunde darf den Betrieb des Online-Portals nicht stören und die darin zugänglichen Daten nicht außerhalb der vertraglich vorgesehen Nutzung nutzen. Der Kunde darf das Online-Portal insbesondere nicht mit dem Ziel manipulieren, unberechtigte Zahlungen oder sonstige Vorteile zum Nachteil von tink, eines tink-Partners oder Dritter zu erlangen.
-
tink kann die Nutzung des Online-Portals durch den Kunden überwachen und den Zugang des Kunden zum Online-Portal sperren, wenn tink der Auffassung ist, dass der Kunde gegen die Bestimmungen der Ziffern 2.3 bis 2.5 verstößt.
-
Sowohl tink als auch der Kunde sind berechtigt, das Kundenkonto jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
-
-
Zustandekommen von Verträgen
-
Das Waren- und Softwareangebot auf dem Online-Portal ist freibleibend. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ „Jetzt mieten“ oder „Jetzt bestellen“ gibt der Kunde gegenüber tink eine verbindliche Bestellung der in seinem Warenkorb enthaltenen Waren bzw. Software und damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
-
Im Falle von Verträgen über den Kauf von Waren erhält der Kunde von tink per E-Mail zunächst eine automatisch versendete Bestätigung des Eingangs der Bestellung („>Eingangsbestätigung“). Bei der Eingangsbestätigung handelt es sich noch nicht um die Annahme des Angebots des Kunden durch tink. Erst wenn tink oder der betreffende tink-Partner die Waren an den Kunden versendet hat und tink dem Kunden den Versand der Waren per E-Mail bestätigt hat („Versandbestätigung“) kommt mit Zugang der Versandbestätigung bei dem Kunden zwischen tink und dem Kunden ein verbindlicher Kaufvertrag zustande, spätestens jedoch mit Entgegennahme der gekauften oder gemieteten Waren durch den Kunden oder einen von dem Kunden bestimmten Empfänger. Sollten die von dem Kunden bestellten Waren nicht verfügbar sein, erhält der Kunde darüber eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
-
Im Falle von Verträgen über die Miete von Waren erhält der Kunde zunächst eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung der Bestellung des Kunden durch tink übermittelt tink bestimmte Informationen über den Kunden zunächst an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden, welche im Rahmen einer Bonitätsprüfung des Kunden unter anderem auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bestimmte Scorewerte errechnet und diese an tink übermittelt. tink wird daraufhin ermitteln, ob nach Auffassung von tink eine ausreichende Bonität des Kunden vorliegt. Erst mit Zugang der Versandbestätigung kommt zwischen tink und dem Kunden ein verbindlicher Mietvertrag zustande, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware durch den Kunden oder einen von dem Kunden bestimmten Empfänger. Sollte keine ausreichende Bonität des Kunden vorliegen oder sollten die von dem Kunden bestellten Waren nicht verfügbar sein, erhält der Kunde darüber eine entsprechende Mitteilung. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
-
Im Falle von Verträgen über die zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Software bedient sich tink in der Regel Zur Vertragserfüllung Dritter, welche die Software originär bereitstellen („tink-Software-Partner“). Auch in diesem Fall erhält der Kunde zunächst eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung der Bestellung des Kunden durch tink übermittelt tink dem tink-Software-Partner regelmäßig die E-Mail-Adresse des Kunden, die Bestellnummer und die Informationen zum Abonnementstatus des Kunden. Damit der Kunde die Software vertragsgemäß nutzen kann, ist es in der Regel erforderlich, dass der Kunde gegenüber tink und/oder gegenüber dem tink-Software-Partner den allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen tink-Software-Partners in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltend Fassung („Software-Partner-Nutzungsbedingungen“) zustimmt. tink wird dem Kunden die Software-Partner-Nutzungsbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen.
-
tink wird den Text des Vertrages einschließlich dieser AGB nach Zustandekommen des Vertrages nicht speichern. Der Text des Vertrages ist dann für den Kunden nicht mehr zugänglich.
-
Wenn der Kunde noch nicht achtzehn (18) Jahre alt ist, benötigt er für einen wirksamen Vertragsschluss mit tink die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
-
-
Lieferung | Lieferfristen | Gefahrübergang | Eigentumsvorbehalt
-
Die Lieferung der Waren an den Kunden erfolgt in der Regel nicht durch tink, sondern durch einen von tink beauftragten Dritten, von dem tink die Waren bezieht („tink-Partner“).
-
tink übernimmt gegenüber dem Kunden kein Beschaffungsrisiko für Waren, auch nicht im Falle eines Kaufvertrages über eine Gattungsware. tink ist daher nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat bzw. aus dem Warenvorrat des betreffenden tink-Partners verpflichtet. Die Verpflichtung von tink zur Lieferung entfällt, wenn tink trotz ordnungsgemäßen kongruenten Deckungsgeschäfts selbst nicht bzw. nicht rechtzeitig beliefert wird, die fehlende Verfügbarkeit der Waren nicht zu vertreten hat und tink den Kunden darüber unverzüglich informiert hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Waren wird tink dem Kunden eine von ihm gegebenenfalls geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstatten.
-
tink ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. tink ist nicht zu Teillieferungen verpflichtet.
-
Im Falle der Rücksendung von Waren aufgrund falscher oder unvollständiger Liefer- bzw. Adressangaben des Kunden sowie im Falle des Nichtantreffens des Kunden zu einem vereinbarten Liefertermin behält sich tink vor, dem Kunden die dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosten (insbesondere Transport- und Lagerkosten) sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
-
Der Eintritt des Lieferverzugs von tink bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend davon ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
-
Hält tink eine verbindliche Lieferfrist nicht ein, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Dies gilt nicht, sofern das Setzen einer Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
-
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und handelt es sich um einen Vertrag über den Kauf von Waren, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe an den Kunden oder an einen von dem Kunden bestimmten Empfänger auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand der Waren versichert erfolgt ist oder nicht.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und handelt es sich um einen Vertrag über den Kauf von Waren, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe der Waren an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
-
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und andere von tink nicht zu vertretende Leistungshindernisse bei tink oder Lieferanten von tink, befreien tink für die Dauer des Hindernisses und dessen Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Dauert ein solches Leistungshindernis über einen Zeitraum von mehr als vier (4) Wochen an, so ist der Kunde zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bestehen nicht.
-
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von tink bzw. im Eigentum des betreffenden tink-Partners.
-
-
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher | Rücksendung von Waren | Ausschluss des Widerrufsrechts
-
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt (a) im Falle eines Vertrages über den Kauf von Waren, vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat und (b) im Falle eines Vertrages über die Miete von Waren oder Software, vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die tink GmbH, Sophienstraße 21, D-10178 Berlin, Telefonnummer: +43 720 231527, E-Mail: service@tink.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren, bevor er die Ware zurücksendet. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat tink dem Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei tink eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet tink dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird tink dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. tink kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware wieder zurückerhalten wurde oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Sollte der Kunde bei seinem Kauf einen Geschenkgutschein benutzt haben, so schreibt tink dem Kunden den entsprechenden Betrag auf seinem Geschenkgutscheinkonto gut.Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem er tink über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den betreffenden tink-Partner zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absendet.
tink trägt die Kosten und die Haftung für die Rücksendung der Waren, wenn der Kunde das von tink zur Verfügung gestellte Retourenetikett verwendet. Sollte der Kunde für die Rücksendung der Waren das Retourenetikett nicht verwenden, muss er die Kosten und Haftung für die Rücksendung selbst tragen.
Voraussetzung ist, dass Sie die Ware lediglich getestet haben wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre, und die Ware vollständig, unversehrt, sauber und ohne Beschädigung, vorzugsweise in der Originalverkaufsverpackung nebst etwaigen Anleitungen und – soweit vorhanden - mit unbeschädigtem Siegel zurückschicken. Alternativ können wir Wertersatz für einen eingetretenen Wertverlust verlangen, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Die Wertersatz wird individuell durch einen internen Experten berechnet.
Muster-Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, kann er dazu das folgende Formular ausfüllen und an die tink GmbH, Sophienstraße 21, D-10178 Berlin oder die E-Mail-Adresse service@tink.de senden:Hiermit widerrufe ich […] den von mir […] abgeschlossenen Vertrag über [den Kauf] oder [die Miete] der folgenden Waren oder [Software]: […]
- Bestellt am […] / erhalten am […]
- Name des Kunden: […]
- Anschrift des Kunden: […]
- […]
Ende der Widerrufsbelehrung
-
Im Fall der Rücksendung von Waren ist der Kunde verpflichtet, die Waren vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand, unversehrt und ohne Beschädigung zurückzuschicken. Er kann dazu auf dem Online-Portal oder per E-Mail an service@tink.de einen ausdruckbaren Retourenschein anfordern, ausdrucken und verwenden.
-
Sofern Gegenstand des Vertrages der Kauf eines aus mehreren Einzelwaren bestehenden Warenpaketes zu einem Gesamtpreis („Bundle“) ist und der Kunde den Vertrag nur in Teilen widerruft, entfällt ein etwaiger Rabatt, der von tink gegebenenfalls für den Kauf des Bundles gegenüber dem Preis der Einzelwaren gewährt worden ist. tink behält sich für diesen Fall eine entsprechende Nachforderung des Kaufpreises vor.
-
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass tink in Fällen der Miete von Software vor Ablauf der in Ziffer 5.1 genannten Widerrufsfrist mit der Durchführung des Vertrages beginnt. Der Kunde erkennt an, dass er durch diese Zustimmung das Recht zum Widerruf verliert, sobald tink mit der Vertragsdurchführung begonnen hat.
-
Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies ist insbesondere bei personalisierten Waren der Fall.
-
-
Preise | Zahlungsbedingungen | Versandkosten
-
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden auf dem Online-Portal genannten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
-
Für den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Zubehör sowie nachträgliche Lieferungen von Speichern, wesentlichen Komponenten und Ersatzteilen gilt die Steuerbefreiung gemäß § 12 UStG. Durch die Annahme dieses Vertrags bestätigt der Erwerber, dass er die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß dem genannten Gesetz erfüllt. Der leistende Unternehmer akzeptiert diese Erklärung des Erwerbers als ausreichenden Nachweis für die Anwendung des Nullsteuersatzes.
-
Der Kunde ist verpflichtet, zur Bezahlung eine der von tink auf dem Online-Portal angebotenen Zahlungsmethoden zu verwenden. Soweit der Kunde das Zahlungssystem eines Dritten (wie beispielsweise PayPal) wählt, ist er verpflichtet, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten zu beachten.
-
tink akzeptiert Überweisungen nur von Konten aus der Europäischen Union.
-
tink erstellt Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form.
-
-
Einlösen von Aktionsgutscheinen
-
Gutscheine, die nicht käuflich zu erwerben sind, sondern die tink im Rahmen von Werbekampagnen kostenlos an den Kunden ausgibt („Aktionsgutscheine“), sind nur auf dem Online-Portal und nur in dem darin angegebenen Zeitraum gültig. Aktionsgutscheine sind nicht übertragbar. Einzelne Waren, Software oder Marken können von einer Aktionsgutscheinaktion ausgeschlossen sein. Aktionsgutscheine können nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen verwendet werden.
-
Der Kunde kann einen Aktionsgutschein nur vor Abschluss seines Bestellvorgangs einlösen. Eine nachträgliche Verrechnung von Aktionsgutscheinen ist nicht möglich.
-
Mehrere Aktionsgutscheine können grundsätzlich nicht miteinander kombiniert werden. Der Kunde darf einen Aktionsgutschein nur einmal und nur im Rahmen eines Bestellvorgangs einlösen.
-
Wenn der Wert des Aktionsgutscheins für die vollständige Bezahlung unter dem betreffenden Vertrag nicht ausreicht, kann der Kunde die Preisdifferenz mit den von tink angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgleichen. Wenn der Wert des Aktionsgutscheins den Wert des betreffenden Vertrages übersteigt, verfällt das Restguthaben des Aktionsgutscheins und wird dem Kunden von tink nicht erstattet.
-
Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft, den er (teilweise) mit einem Aktionsgutschein erfüllt hat, ist er nicht berechtigt, von tink die Erstattung des auf den Aktionsgutschein entfallenden Betrages zu verlangen.
-
Wenn der Kunde einen Vertrag teilweise widerruft, den er (teilweise) mit einem Aktionsgutschein erfüllt hat, und dadurch der für den Aktionsgutschein gegebenenfalls geltende Mindestbestellwert nicht mehr erreicht wird, entfällt der gesamte dem Kunden aufgrund des Aktionsgutscheins von tink gewährte Rabatt. tink behält sich für diesen Fall eine entsprechende Nachforderung des Kaufpreises vor.
-
-
Einlösen von Geschenkgutscheinen
-
„Geschenkgutscheine“ sind Gutscheine, die der Kunde käuflich erwerben kann. Sie können nur für den Kauf von tink-Artikeln eingelöst werden, nicht jedoch für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen.
-
Geschenkgutscheine können nur in dem Land und der Subdomain eingelöst werden in dem/der sie erworben wurden.
-
Wenn der Wert des Geschenkgutscheins für die vollständige Bezahlung unter dem betreffenden Vertrag nicht ausreicht, kann der Kunde die Preisdifferenz mit den von tink angebotenen Zahlungsmöglichkeiten oder weiteren Geschenkgutscheinen ausgleichen.
-
Der Kunde kann einen Geschenkgutschein nur vor Abschluss seines Bestellvorgangs einlösen. Eine nachträgliche Verrechnung von Geschenkgutscheinen ist nicht möglich.
-
Soweit auf dem Geschenkgutschein keine andere Gültigkeit angegeben ist, gilt die gesetzliche Regelverjährungsfrist.
-
Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird dem Kunden weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Kunde kann das bestehende Guthaben unter „Gutscheine“ in „Mein Account“ .
-
-
Gewährleistung im Rahmen von Kaufverträgen
-
Im Falle von Mängeln der Waren stehen dem Kunden gegenüber tink die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere die Rechte aus den §§ 434 ff. BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gibt tink keine Garantien oder andere Zusicherungen ab.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gilt § 377 HGB. Außerdem beträgt die Gewährleistungsfrist in diesem Fall zwölf (12) Monate, mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche gegen tink in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so kann tink Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. tink stehen dabei drei (3) Nacherfüllungsversuche zu.
-
Der Kunde hat im Rahmen eines tink care Angebotes die Möglichkeit, mit einem externen Partner von tink einen Extra-Schutz für die gekauften Produkte zu vereinbaren. Der Extra-Schutz kann entweder aus einer 3-Jahres-Garantie, 5-Jahres-Garantie oder einem Rundum-Schutz für 12 Monate bestehen. Im Rahmen dieses Angebotes arbeitet tink mit externen Partnern zusammen. Der Vertrag bzgl. des Extra-Schutzes kommt somit zwischen dem Kunden und den externen Partnern zustande. tink ist kein Vertragspartner.
-
-
Besondere Bestimmungen für Mietverträge über Waren
-
Soweit der Vertrag die Miete von Waren zum Gegenstand hat, ergeben sich der Mietbeginn, die Dauer der Mietzeit und eine etwaige Mindestmietzeit ergeben sich aus dem Vertrag. Die Laufzeit der von im Zusammenhang mit der Miete gegebenenfalls geschlossenen Versicherungen (z. B. Schlüsseldienst-Versicherung) entspricht der Mietzeit.
-
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache bei Lieferung auf offenkundige Mängel (u. a. Transportschäden) zu untersuchen und tink solche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
-
Der Kunde nutzt und betreibt die Mietsache auf eigene Kosten. Er ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam und pfleglich zu behandeln und lediglich zu ihrem bestimmungsgemäßen, üblichen Gebrauch gemäß der jeweiligen Gebrauchsanweisung zu verwenden. Bei Beschädigung, Beeinträchtigung oder bei Verlust der Mietsache ist der Kunde verpflichtet, tink darüber unverzüglich zu unterrichten.
-
Der Kunde ist ohne die Erlaubnis von tink nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unterzuvermieten. Der Kunde haftet vollumfänglich für das Handeln und Unterlassen Dritter. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache an Dritte zu verpachten, zu veräußern, mit einem Pfandrecht zu belasten oder anderweitig zum Gegenstand einer Verfügung zu machen.
-
Dem Kunden ist bewusst, dass die Mietsache Software oder sonstige geschützte Inhalte beinhalten kann und dass deshalb die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache den Abschluss einer gesonderten (Lizenz-)Vereinbarung mit Dritten oder mit tink erfordern kann. Der Kunde ist verpflichtet, gegebenenfalls einschlägige Schutzrechte zu achten.
-
Dem Kunden ist bewusst, dass die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache gegebenenfalls eine funktionierende Netzwerkumgebung bzw. Internetverbindung oder andere technische Anlagen voraussetzt, für deren Vorhandensein und Funktionieren der Kunde allein und auf eigene Kosten verantwortlich ist. Dies betrifft insbesondere Hardware und Software. Soweit durch Ausfälle oder Unterbrechungen der Stromversorgung des Kunden, des Netzwerks des Kunden (drahtgebunden oder WLAN) oder sonstige technische Ausfälle oder Fehlfunktionen im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Energie-, Telekommunikations- oder IT-Anbieter an der Mietsache Fehlfunktionen auftreten, trägt tink dafür keine Verantwortung. Der Kunde gewährleistet die Aufrechterhaltung der Sicherheit der von ihm verwendeten technischen Ausstattung.
-
Die Miete ist zu Beginn jedes Vertragsmonats im Voraus zur Zahlung fällig. Der Einzug der ersten Monatsmiete erfolgt durch tink mit Mietbeginn.
-
Zeigt sich in der Mietzeit ein Mangel der Mietsache, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel umgehend gegenüber tink anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, ist er tink zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
-
tink ist jederzeit berechtigt, die Mietsache nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist in Augenschein zu nehmen. tink nimmt erforderliche Reparaturen an der Mietsache selbst oder durch Dritte vor. Dies erfolgt nach Wahl von tink durch den Austausch der Mietsache oder durch den Austausch oder die Reparatur von Einzelteilen der Mietsache.
-
Die Parteien haben das Recht, einen Vertrag über die Miete von Waren mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende einer etwa vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich zu kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat und kann von den Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über die Miete von Waren aus wichtigem Grund bleibt unberührt. tink ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn (i) der Kunde mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Mieten in Zahlungsverzug gerät, (ii) der Kunde bereits wiederholt wegen Zahlungsverzuges gemahnt worden ist, (iii) gegen den Kunden gerichtete Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorliegen, oder (iv) der Kunde die Mietsache unbefugt Dritten überlassen hat oder der Erhalt der Mietsache durch mangelnde Pflege oder unsachgemäßen Gebrauch gefährdet ist.
-
Die Kündigung des Mietvertrages bedarf der Textform.
-
Mit Ablauf der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, die Mietsache vollständig und unversehrt in betriebsfähigem Zustand einschließlich der dazugehörigen Dokumente an den betreffenden tink-Partner zurückzugeben. Nutzt der Kunde die Mietsache auch nach Ablauf der Mietzeit, verlängert sich der Vertrag um einen (1) weiteren Monat, wenn tink dem nicht widerspricht.
-
Soweit tink und der Kunde eine Mindestmietzeit vereinbart haben, ist der Kunde vorbehaltlich der Ausübung eines gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrechts verpflichtet, die Miete für die Mindestmietzeit vollständig zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Mietsache vor Ablauf der Mindestmietzeit zurückgibt.
-
Eine verschuldensunabhängige Haftung von tink für anfängliche Sachmängel der Mietsache (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
-
Die Mietsache bleibt jederzeit vollständig im Eigentum von tink bzw. des jeweiligen tink-Partners.
-
-
Besondere Bestimmungen für Mietverträge über Software
-
Soweit der Vertrag die Miete von Software zum Gegenstand hat, ergeben sich der Mietbeginn, die Dauer der Mietzeit und eine etwaige Mindestlaufzeit aus dem Vertrag.
-
Die Software-Partner-Nutzungsbedingungen werden wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen tink und dem Kunden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Software-Partner-Nutzungsbedingungen und diesen AGB haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und zu tink diese AGB Vorrang.
-
Nach Maßgabe der Software-Partner-Nutzungsbedingungen und des Vertrages gewährt tink dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die als „Software as a Service“ angebotenen eigenen Leistungen oder Leistungen von tink-Software-Partnern einschließlich der dazugehörigen Webseiten, Webspaces und Applikationen (gemeinsam die „Dienste“) zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die sich aus den Software-Partner-Nutzungsbedingungen ergebenden Nutzungsbeschränkungen einzuhalten. Die Anzahl der Lizenzen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Dienste werden so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von tink oder des tink-Software-Partners einschließlich des Kunden-On-Boarding-Prozesses (soweit vorhanden) sowie des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQ) (gemeinsam „Dokumentation“) beschrieben.
-
Es obliegt dem Kunden, zu überprüfen, ob die Dienste, wie in der Dokumentation beschrieben, seinen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Dienste bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Dienste werden durch diese AGB, die Software-Partner-Nutzungsbedingungen, den Vertrag und die Dokumentation bestimmt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme, etc. sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen.
-
tink gewährleistet bzw. verpflichtet sich zu gewährleisten, dass die Dienste die wesentlichen Funktionen aufweisen, die in der jeweils aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Dienste beschrieben sind. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist tink verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste so anzupassen oder anpassen zu lassen, dass sie im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen. Schadensersatzforderungen des Kunden, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer 14. Der Kunde ist unter keinen Umständen dazu berechtigt, den Quellcode der Dienste zu erhalten.
-
Soweit nicht in den Software-Partner-Nutzungsbedingungen oder im Vertrag abweichend geregelt, darf der Kunde Dritten die Nutzung der Dienste nur nach Maßgabe der Software-Partner-Nutzungsbedingungen erlauben, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde eine Lizenz für jeden solchen Dritten erhalten hat; (b) der Kunde sicherstellt, dass alle solche Dritten die Software-Partner-Nutzungsbedingungen und diese AGB einhalten und der Kunde weiterhin gegenüber tink für alle Handlungen und Unterlassungen solcher Dritter verantwortlich und haftbar ist. Die Dienste dürfen von dem Kunden und dessen zugelassenen Nutzern nur wie in der Dokumentation und nur in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwendet werden.
-
Nach Maßgabe der Software-Partner-Nutzungsbedingungen bieten tink bzw. der tink-Software-Partner für die Dienste Wartungs- und Supportleistungen für die Software an. Sofern sich Umfang und Erreichbarkeit des Supports sowie der Wartung nicht aus den Software-Partner-Nutzungsbedingungen ergeben, wird tink den Kunden gesondert darüber informieren. tink bzw. der tink-Software-Partner unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sämtliche gemeldete Fehler rechtzeitig zu beheben bzw. verpflichten sich, zu gewährleisten, dass tink-Software-Partner dies tun, vorausgesetzt, dass (a) der Kunde tink bzw. dem tink-Software-Partner eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und seiner Reproduzierbarkeit übermittelt und (b) dies abhängig von der Priorität des Fehlers erfolgt, welche von tink bzw. dem tink-Software-Partner nach eigenem Ermessen bestimmt wird.
-
Die Verfügbarkeit der Dienste richtet sich nach den Software-Partner-Nutzungsbedingungen. tink unternimmt angemessene Anstrengungen bzw. verpflichtet sich zu gewährleisten, dass tink-Software-Partner dies tun, um planmäßige Unterbrechungen der Dienste im Voraus mitzuteilen.
-
tink bzw. der tink-Software-Partner sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken und aller anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit den Diensten. Der Kunde erkennt an, dass die nach einem Vertragsschluss gewährten Rechte dem Kunden keine Eigentumsrechte an den Diensten verschaffen.
-
Sämtliche Rechte an (a) nichtöffentlichen Daten, die der Kunde tink zur Verfügung stellt, um die Bereitstellung der Dienste zu ermöglichen oder die der Kunde während der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt, und an (b) den Inhalten aller Daten und jedweden anderen Materials, die von dem Kunden oder von Nutzern über oder mit Hilfe der Dienste angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden, sowie an (c) an Daten, die auf den in (a) oder (b) genannten Daten bzw. Inhalten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährt tink und dem tink-Software-Partner ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Kundendaten und Inhalte ausschließlich in Verbindung mit der Erbringung der Dienste zu nutzen. tink haftet nicht für die Kundendaten oder Inhalte.
-
tink bzw. der tink-Software-Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung neue Versionen und Updates der Dienste, insbesondere Veränderungen der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen der Dienste, vorzunehmen.
-
Die Parteien haben das Recht, einen Vertrag über die Miete von Software mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende einer etwa vereinbarten Mindestlaufzeit ordentlich zu kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen (1) Monat und kann von den Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
-
Die Regelungen in Ziffern 10.5 bis 10.7 sowie 10.11 bis 10.15 finden auf Verträge über die Miete von Software entsprechende Anwendung.
-
-
Besondere Bestimmungen für den Eintausch von Geräten (tink Trade-In-Service)
-
Der „tink Trade-In Service“ ermöglicht es Kunden, eines oder mehrere qualifizierte gebrauchte Mobilgeräte („Altgeräte“) nach Maßgabe dieser Ziffer 14 an tink zu verkaufen, sofern der Kunde gleichzeitig einen Vertrag über den Kauf eines oder mehrerer qualifizierter Neugeräte („Aktionsgeräte“) schließt. Sofern sich aus dieser Ziffer 14 nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, finden auf den Kauf von Aktionsgeräten die Bestimmungen dieser AGB über den Kauf von Waren Anwendung.
-
Die Nutzung des tink Trade-In Services ist Verbrauchern gemäß Ziffer 1.3 vorbehalten.
-
Die für den tink Trade-In Service qualifizierten Aktionsgeräte und Altgeräte sowie der für das jeweilige Altgerät maßgebliche, von tink gemäß dieser Ziffer 12 an den Kunden zu entrichtende Ankaufspreis („Eintauschprämie“) ergeben sich jeweils aus dem unverbindlichen Angebot von tink im Online-Portal.
-
Durch die Angabe, dass der Kunde am tink Trade-In Service teilnehmen möchte sowie durch die Betätigen des „Jetzt Geld zurückholen“-Buttons im Online-Portal gibt der Kunde gegenüber tink – im Zusammenhang mit einem verbindlichen Angebot über den Abschluss eines Kaufvertrages über ein Aktionsgerät gemäß Ziffern 3.1 und 3.2 – ein verbindliches Angebot zum Verkauf eines Altgerätes zu den im Online-Portal und dieser Ziffer 14 genannten Bedingungen ab. An dieses Verkaufsangebot ist der Kunde für mindestens sechzig (60) Tage gebunden. tink ist nicht verpflichtet, das Verkaufsangebot des Kunden anzunehmen.
-
Nach Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots über ein Altgerät ist der Kunde verpflichtet, das Altgerät innerhalb von vierzehn (14) Tagen unter Verwendung des von tink bereitgestellten Versandetiketts an tink zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Altgeräts geht mit Übergabe des Altgeräts an den Transportdienstleiter auf tink über. Für den Fall, dass das Altgerät auf dem Transportweg abhandenkommt oder beschädigt wird, hat der Kunde jedoch zu beweisen, dass er das Altgerät vor Übergabe an den Transportdienstleister ordnungsgemäß verpackt und an den Transportdienstleister übergeben hat.
-
tink prüft innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt eines Altgeräts, ob das Altgerät den im Online-Portal und dieser Ziffer 12 genannten Bedingungen entspricht („Eintauschprüfung“). Ergibt die Eintauschprüfung, dass das jeweilige Altgerät den Bedingungen entspricht, kann tink das Verkaufsangebot des Kunden per E-Mail annehmen. In diesem Fall erhält der Kunde von tink innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Annahme des Verkaufsangebots eine Gutschrift in Höhe der vereinbarten Eintauschprämie auf das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.
-
Ergibt die Eintauschprüfung, dass das jeweilige Altgerät nicht den im Online-Portal und dieser Ziffer 12 genannten Bedingungen entspricht oder nimmt tink das Verkaufsangebot des Kunden aus einem anderen Grund nicht an, sendet tink das Altgerät auf eigene Kosten an den Kunden zurück. In diesem Fall kommt zwischen tink und dem Kunden kein Kaufvertrag über das Altgerät zustande und der Kunde erhält von tink keine Eintauschprämie. Ein von dem Kunden wirksam geschlossener Kaufvertrag über ein Aktionsgerät ist in seinem Bestand unabhängig davon, ob tink ein Verkaufsangebot des Kunden für ein Altgerät annimmt oder nicht.
-
Altgeräte müssen, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, mindestens die folgenden Voraussetzungen (die „Eintauschvoraussetzungen“) erfüllen:
- Altgeräte müssen in einem funktionstüchtigen Zustand sein und dürfen keine erheblichen Schäden (bspw. Displaybruch, Wasserschaden etc.) aufweisen.
- Altgeräte müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über das Altgerät im Eigentum des Kunden stehen und dürfen nicht mit Rechten Dritter belastet sein. Es darf sich bei den Altgeräten insbesondere nicht um Diebesgut oder Hehlerware handeln.
- Es muss sich bei den Altgeräten um Originalware (keine Fälschungen bzw. Plagiate) handeln.
- Altgeräte müssen ein ordnungsgemäßes, klar erkennbares CE-Kennzeichen haben.
- Altgeräte dürfen keine persönlichen Daten enthalten.
- Altgeräte dürfen keine Cloud- oder sonstige Aktivierungssperre oder Net- / SIM-Lock enthalten.
-
Der Kunde verpflichtet sich, tink von sämtlichen im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß gegen die Eintauschvoraussetzungen erhobenen Ansprüchen Dritter freizustellen. tink behält sich vor, Kunden, die gegen die Eintauschvoraussetzungen verstoßen, nach eigenem Ermessen für die Zukunft von der Nutzung des tink Trade-In Services auszuschließen.
-
-
Datenschutz
-
Der Kunde und tink werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung, einhalten.
-
Insbesondere schließt tink, soweit nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich, mit dem Kunden eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
-
-
Haftung
-
tink haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) für Arglist, (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) für Ansprüche des Kunden aus einer Beschaffenheitsgarantie und (v) für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
-
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet tink nur für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von tink auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
-
Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.1 haftet tink nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die leicht fahrlässig von tink verursacht werden.
-
tink haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.
-
Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung von tink nach Ziffer 14.2 der Höhe nach auf den doppelten Wert des betreffenden Vertrages begrenzt. Vorsätzliches Handeln von tink ist hiervon ausgenommen.
-
Eine über die in dieser Ziffer 14 geregelten Fälle hinausgehende Haftung von tink ist ausgeschlossen.
-
-
Einschränkung des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot
-
Der Kunde kann gegen Forderungen von tink nur aufrechnen, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von tink unbestritten oder anerkannt ist.
-
Ist der Kunde Verbraucher, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt oder von tink unbestritten oder anerkannt ist.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist er nur mit schriftlicher Zustimmung von tink zur Abtretung von Forderungen des Kunden aus dem Vertrag an Dritte berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
-
tink steht nicht für Gebühren ein, die dem Kunden im Verhältnis zu von ihm beauftragten Dritten (z. B. Banken und Zahlungsdienstleister) während des Widerrufsprozesses gegebenenfalls entstehen.
-
-
Geltendes Recht | Verbraucherschlichtungsstelle | Gerichtsstand | Vertragssprache
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (d. h. derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann). Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
-
Die Europäische Kommission betreibt eine Online-Schiedsstelle welche über diesen Link zu erreichen ist. tink ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und bietet die Teilnahme derzeit auch nicht an.
-
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder diesen AGB der Gerichtsstand Berlin; tink ist in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen.
-
Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
-
-
Änderung dieser AGB
-
tink kann diese AGB für künftige Vertragsschlüsse jederzeit ändern und/oder aktualisieren.
-
tink kann diese AGB mit Wirkung für laufende Verträge über die Miete von Waren oder Software für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. In diesem Fall wird dem Kunden die Änderung dieser AGB in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Kunde kann der Änderung bis vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Kunden angenommen, wenn der Kunde der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. tink wird den Kunden in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.
-
-
Vollständige Vereinbarung | Salvatorische Klausel | Vertragsänderungen
-
Der Vertrag einschließlich dieser AGB stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und tink in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
-
Sollte eine Regelung des Vertrages einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und der Bestellung in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem Vertrag einschließlich dieser AGB. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
-
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen (der Austausch einfacher E-Mails ist ausreichend). Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.
-
tink GmbH
Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Deutschland, HRB 175701B
August 2024